Sperrung der Wälder im Gebiet des Kreises Recklinghausen
Aufgrund der Akutgefahren sowie der Folgegefahren durch das Sturmereignis „Frederike“ am 18.01.2018 wird das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung untersagt.
Die vollständige Verfügung des Landesbetrieb Wald und Holz NRW OBV-1 Kreis Recklinghausen_2018